In der aktuellen Zeit der Niedrigzinsen suchen viele Anleger nach neuen Investmentformen, die im Gegensatz zum Sparkonto eine Rendite einbringen. Deshalb rücken Kryptowährungen wie Bitcoins immer mehr in den Vordergrund. Doch sobald mit einer entsprechenden Software wie Bitcoin Buyer die ersten Gewinne eingefahren werden, stellt sich automatisch die Frage, ob für diese Erträge Steuern entrichtet werden müssen.
Es fällt nicht immer eine Steuer an
Ob für Erträge aus dem Handel mit Bitcoins Steuern anfallen, ist von zwei Parametern abhängig. Zum einen spielt die Höhe der Gewinne eine Rolle für die Besteuerung. Zum anderen die Dauer, wie lange die veräußerten Bitcoins gehalten wurden.
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Freigrenze in Höhe von 600 EUR
Betragen die Veräußerungsgewinne maximal 600 Euro, fallen keine Steuern hierauf an. Allerdings muss bei einem Überschreiten dieser Freigrenze der komplette Veräußerungsgewinn, inklusive der ersten 600 EUR, versteuert werden. Deshalb kann es sich lohnen, am Ende des Jahres zu prüfen, ob ein Überschreiten dieser Freigrenze droht. Manchmal kann es dann vorteilhafter sein, Verkäufe erst im folgenden Jahr zu realisieren. Beachtet werden muss auch, dass die Freigrenze nicht nur auf Erträge durch den Bitcoinhandel alleine angewendet wird. Denn diese Grenze gilt für alle privaten Veräußerungen. Unter diesen Begriff fällt auch der Handel mit anderen Kryptowährungen oder auch Kunstgegenständen.
Gewinne ab einem Jahr Haltedauer steuerfrei
Wer Bitcoins verkauft, die er mindestens ein Jahr gehalten hat, muss auf die resultierenden Erträge unabhängig von ihrer Höhe keine Steuern bezahlen. Zumeist kaufen Anleger nicht ihre kompletten Bitcoins zu einem einzigen Zeitpunkt. Denn wenn zu mehreren Zeitpunkten gekauft wird, erfolgt automatisch eine gewisse Risikostreuung. Aus diesem Grund ist es nicht immer leicht zu ermitteln, wie lange die jeweiligen Bitcoins gehalten wurden. Eine Möglichkeit um diesen Zeitraum zu bestimmen, besteht in der sogenannten FIFO-Methode. Die Abkürzung steht dabei für „First-in-First-Out“. Bei dieser Methode wird davon ausgegangen, dass bei einem Verkauf immer die Bitcoins veräußert werden, die am längsten gehalten wurden. Alternativ kann gemäß der Last-In-First-Out-Methode (LIFO) vorgegangen werden. Dies bedeutet, dass davon ausgegangen wird, dass immer diejenigen Bitcoins zuerst verkauft werden, die am kürzesten im Portfolio gelistet sind.
Steuersatz ist abhängig vom Einkommen
Sofern Steuern auf Erträge aus dem Handel mit Bitcoins anfallen, ist der Steuersatz abhängig vom sonstigen Einkommen. Denn die Bitcoingewinne werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belegt. Zusätzlich sind ebenfalls der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer fällig.
Verluste mindern Steuerlast
Wenn sich der Preis für Bitcoins anders entwickelt als prognostiziert und ein Verlust entsteht, kann dieser Verlust von der Steuer abgesetzt werden. Dabei können Verluste prinzipiell unbegrenzt auf zukünftige Jahre vorgetragen werden. Allerdings können sie nur mit privaten Veräußerungsgewinnen und nicht mit anderen Einkommensarten verrechnet werden.
Fazit:
Ob Gewinne mit Bitcoins versteuert werden müssen, hängt von ihrer jeweiligen Haltedauer und ihrer Höhe ab. Genau hinschauen lohnt sich also.