Der Bitcoin-Kurs befindet sich immer noch im Aufwind. Immer mehr Anleger versuchen ihr Glück und investieren in Kryptowährungen. Allerdings wissen viele Anleger nicht was es mit der Steuer bei Gewinnen auf sich hat. Ist der Handel mit Bitcoin Circuit steuerpflichtig?
Ab wann sind Gewinne aus Bitcoin Circuit steuerfrei?
Dazu sollte der Anleger wissen, dass zwei Szenarien entscheidend sind:
- die Höhe des Gewinns
- die Haltedauer, wann der Kauf und Verkauf getätigt wurde
Generell gilt, wer Bitcoins länger als ein Jahr besitzt, muss keine Steuern bezahlen, wenn er sie verkauft. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch der Gewinn war. Wird der Verkauf innerhalb von einem Jahr vorgenommen, ist die Höhe des Gewinns aber entscheidend.
So sind Gewinne bis 600 Euro nicht steuerpflichtig, Liegt der Gewinn aber nur ein Euro über der Freigrenze, muss der ganze Betrag, versteuert werden. Dieser Freibetrag zählt nicht nur für den Bitcoin-Handel, sondern umfasst alle privaten Veräußerungsgeschäfte.
Wer beispielsweise ein Kunstwerk verkauft, das einen Gewinn von 1000 Euro erzielte, wird der steuerliche Freibetrag überschritten. Das bedeutet, dass Gewinne von Bitcoins, die aus dem unterjährigen Verkauf entstanden sind, versteuert werden.
Wie kann man von Bitcoin Circuit profitieren?
Schritt 1: Klicken Sie auf den Link, um zur offiziellen Website von Bitcoin Circuit zu gelangen.
Schritt 2: Füllen Sie das Formular aus, um einen GRATIS-Lizenz für den Handel zu erhalten.
Schritt 3: Folgen Sie den Anweisungen auf der Plattform, um schnell vom Bitcoin zu profitieren!
Den Ertrag in der Steuererklärung angeben
Damit der versteuernde Betrag errechnet werden kann, wird der Verkaufspreis vom Kaufpreis und den Verkaufswerbekosten abgezogen. Unter Verkaufswerbekosten könnten eventuell Händlerprovisionen genannt werden. Stehen die Erträge fest, so können die in der Anlage „Sonstige Einkünfte“ eingetragen werden.
Wer mit den Erträgen unter 600 Euro bleibt, der braucht die Anlage nicht auszufüllen. Damit das Finanzamt aber keine unnötigen Fragen stellt, sollte das entsprechende Formular komplett ausgefüllt werden.
Welche Steuern auf Bitcoins und andere Währungen?
Der Steuersatz aus den Gewinnen mit dem Bitcoin-Handel ist nicht pauschaliert. Er richtet sich nach dem persönlichen Einkommensteuersatz, dem Solidaritätszuschlag und eventuell der Kirchensteuer.
Wer Bitcoins mit Verlusten veräußert, kann die Steuerlast minimieren. So können die Verluste mit anderen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Die Frist beträgt dabei innerhalb eines Jahres.
Man kann die Verluste aber ins nächste Jahr mitnehmen und dort mit eventuellen Gewinnen verrechnen.
Bitcoins verleihen und die Zinsen versteuern
Es gibt die Option, dass man Bitcoins verleiht und dafür Zinsen erhält. Man bezeichnet das als Coinlend. Das kann aber Konsequenzen für die Versteuerung der Gewinne bedeuten. Die Haltefrist kann sich auf zehn Jahre ausdehnen, bis der Anleger die Bitcoins steuerfrei verkauf kann.
Die Gewinnhöhe ist dabei nicht entscheidend. Innerhalb von zehn Jahren besteht die Freigrenze von 600 Euro weiter. Zinsen müssen gegebenenfalls versteuert werden. Hier kommt die Abgeltungs- bzw., Kapitalertragssteuer ins Spiel.
Einzelpersonen haben einen Freibetrag von 801 Euro Zinseinnahmen pro Jahr. Was darüber liegt wird mit 25 % besteuert.