Da Bitcoins kein gesetzliches Zahlungsmittel sind, werden Gewinne die aus dem Bitcoin-Handel entstehen, steuerlich nicht wie etwa Aktien oder andere Anlageformen, gehandelt. Das kann bedeuten, dass unter gewissen Voraussetzungen, keine Steuern zu zahlen sind.
Wann ist der Gewinn bei Bitcoin steuerfrei?
Ob und wie viel Steuern auf die Gewinne von Bitcoin Code zu zahlen sind, unterliegt zwei Werten:
- die Haltedauer der Währung bzw. wann der Verkauf und Kauf erfolgte
- die Höhe des Gewinns
Dabei gilt, befinden sich beim Anleger Bitcoins oder auch eine andere Kryptowährung, länger als ein Jahr im Besitz, so fallen keine Steuern an. Es spielt keine Rolle, wie hoch der Gewinn ist. Allerdings sollte beim Verkauf innerhalb eines Jahres auf die Gewinnhöhe geachtet werden.
So sind sämtliche Gewinne bis 600 Euro steuerfrei. Kommt aber nur ein Euro Gewinn mehr zustande, muss der ganze Betrag versteuert werden.
Wichtig dabei ist, dass dieser Freibetrag nicht nur für den Bitcoin-Handel relevant ist, sondern für alle privaten Veräußerungen. Wer beispielsweise ein Kunstwerk, dass einen Gewinn von 1000 Euro einbringt, veräußert, liegt bereits über dem steuerlichen Freibetrag.
Wie kann man von Bitcoin Code profitieren?
Schritt 1: Klicken Sie auf den Link, um zur offiziellen Website von Bitcoin Code zu gelangen.
Schritt 2: Füllen Sie das Formular aus, um einen GRATIS-Lizenz für den Handel zu erhalten.
Schritt 3: Folgen Sie den Anweisungen auf der Plattform, um schnell vom Bitcoin zu profitieren!
Ist der Handel mit Bitcoins ein privates Veräußerungsgeschäft?
Der Handel mit virtuellen Währungen wie etwa Bitcoins, gehört steuerlich zu den privaten Veräußerungsgeschäften oder auch Spekulationsgeschäften. Werden Bitcoins auf einer Plattform in Euro umgetauscht, muss eventuell Steuern bezahlen, da er einen Veräußerungsgewinn erzielt hat.
Dabei entscheidend, ist das Anschaffungsdatum dieser digitalen Währung.
Zwei Szenarien rutschen dabei in den Vordergrund:
Haltefrist ist bei mehr als einem Jahr nicht steuerpflichtig
Hat der Anleger bereits vor einem Jahr Bitcoins gekauft, bleibt dieser Veräußerungsgewinn steuerfrei. Dennoch gibt es Einschränkungen. Werden Zinsen erzielt, so muss der Anleger nicht nur eine Abgeltungssteuer für die Zinsen bezahlen. Es erhöht sich die Spekulationsfrist, darum von einem auf zehn Jahre.
Haltefrist weniger als ein Jahr
Behält der Trader seine Bitcoins nur wenige Monate und verkauft sie dann mit Gewinn, muss er diesen mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Allerdings gibt es eine Freigrenze, von 600 Euro im Jahr, die steuerfrei ist. Wichtig dabei ist, dass diese Freigrenze nicht mit dem sogenannten Freibetrag verwechselt wird.
Wichtig!
Diese Freigrenze gilt für sämtliche Veräußerungsgeschäfte, die in einem Jahr getätigt werden. Wer nun neben dem Gewinn aus dem Handel mit Bitcoins, beispielsweise noch ein Bild oder ein anderes Kunstwerk verkauft, so müssen alle Gewinne, die in diesem Jahr angefallen sind, zusammengezählt werden.
Das bedeutet, nur wenn der Gewinn 600 Euro nicht übersteigt, sind diese Privatverkäufe steuerfrei.
So wird das digitale Geld in die Steuererklärung eingetragen
Den Veräußerungsgewinn, etwa aus dem Handel mit Bitcoins, wird in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) eingetragen. Auch wenn die Gewinne unter der Freigrenze von 600 Euro liegen sollten. Das Finanzamt muss offiziell die Steuerfreiheit deklarieren.