Bitcoin und Co. sind derzeit in aller Munde, da durch ihre volatilen Märkte viel Geld mit diesen Kryptowährungen verdient werden kann. Auch immer mehr private Investoren nutzen diese Möglichkeit, um auch in der aktuellen Phase mit niedrigen Zinsen eine auskömmliche Rendite mit ihrem Investment zu erzielen.
Besonders für diese Privatinvestoren sind automatische Traiding Bots, wie beispielsweise Bitcoin Formula, interessant. Hierbei handelt es sich um spezielle Computerprogramme, die den Handel mit Bitcoins automatisch abwickeln.
Der Clou besteht dabei darin, dass die ausgefeilten Algorithmen dieser Trading Bots eigenständig den Markt überwachen und in Sekundenschnelle Kauf- beziehungsweise Verkaufssignale erkennen und entsprechend handeln können.
Der Investor muss dabei nichts anderes tun, als mit wenigen Mausklicks einige Grundparameter wie beispielsweise das zu investierende Kapital einstellen und dann im Anschluss zu hoffen, dass die Software tatsächlich einen Ertrag erwirtschaftet.
Fällt auf den Gewinn aus dem Bitcoinhandel Steuer an?
Egal, ob selbst oder durch eine Software gehandelt, am Ende des Trades sollte möglichst ein Gewinn stehen. Spätestens beim Ausfüllen der Steuererklärung fragen sich viele Kleininvestoren dann, ob sie ihre Gewinne dem Finanzamt melden müssen und ob diese versteuert werden.
Ob eine Steuer auf Gewinne aus dem Bitcoinhandel anfällt, unterscheidet sich allerdings von Fall zu Fall. So ist der Gewinn aus dem Verkauf von Bitcoins die länger als ein Jahr im Besitz des Investors waren prinzipiell steuerfrei.
Wurden die Bitcoins nur für eine kürzere Periode gehalten, muss glücklicherweise trotzdem nicht immer eine Steuer entrichtet werden. Dies liegt daran, dass eine Freigrenze in Höhe von 600 Euro besteht. Sind die erzielten Gewinne geringer als dieser Wert, fällt keine Steuer an.
Die Freigrenze bezieht sich allerdings nicht ausschließlich auf Bitcoins, sondern auf private Veräußerungen im Allgemeinen. Unter diese Definition fällt demnach auch der Handel mit anderen Kryptowährungen oder mit Kunstobjekten etc.
Aufgrund der steuerlichen Freigrenze sollten insbesondere Kleininvestoren zum Jahresende prüfen, ob ein Überschreiten der Freigrenze lohnt. Wenn absehbar ist, dass diese knapp überschritten wird, sollte eventuell der Handel kurzfristig unterbrochen werden.
Denn sollten die Veräußerungsgewinne größer als 600 Euro sein, müssen sie komplett versteuert werden.
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Mit welchem Steuersatz werden Gewinne am Bitcoin-Markt versteuert?
Es gibt keinen festen Steuersatz für steuerpflichtige Erträge aus dem Handel mit Kryptowährungen, denn diese werden mit dem individuellen Steuersatz der Einkommenssteuer belegt.
Zusätzlich muss noch der Solidaritätszuschlag entrichtet werden. Sofern die Kirchensteuer bezahlt wird, fällt diese auch auf die entsprechenden Bitcoin-Gewinne an.
Sind Verluste aus dem Bitcoinhandel steuerlich relevant?
Stellt sich beim Handel mit Bitcoins kein Erfolg ein, kann es passieren, dass der Investor einen Verlust erzielt. Diese Verluste können mit anderen Gewinnen aus privaten Veräußerungen verrechnet werden. Hierdurch wird die Steuerlast reduziert.
Übersteigen die Verluste die Gewinne aus privaten Veräußerungen, können die Verluste für unbegrenzte Zeit steuerlich vorgetragen werden.