Bitcoin Pro ist ein Anbieter den man zum Handel von Währungen wie Bitcoin im Internet nutzen kann. Der Bitcoin sollte den meisten unter uns mittlerweile ein Begriff sein.
Da dieser in den letzten Wochen immer weiter angestiegen ist, ließt man in den News im Internet fast täglich neue gute News zum Bitcoin. Wenn man schon immer mal auch seinen Teil vom Bitcoin abhaben wollte, kann man das nun auch tun.
Bitcoin Pro ist dazu ein guter Anbieter um sich diesen Wunsch zu erfüllen. Wenn man aber nicht nur auf den Bitcoin setzten will, kann man die Software trotzdem nutzen.
Auch andere Währungen werden hier angeboten, die man sich auch näher angucken sollte, denn auch hier ist noch viel Potential für einen großen Zuwachs gegeben.
Im Vergleich zu dem Bitcoin ist es vielleicht sogar so, dass hier noch deutlich höhere Gewinne entstehen können, wenn man die richtige Währung handelt. Wenn man es also am Ende geschafft hat und mit einem Gewinn aus dem Handel gegangen ist, so muss man sich fragen wie man diesen am versteuert. Dazu erfahrt ihr im folgenden Text mehr.
Wie muss man die Gewinne von Bitcoin Pro versteuern?
Versteuert muss man generell alle Gewinne die man in diesem Gebiet macht. Allerdings ist es nicht so, dass man auch ab dem ersten Cent direkt Steuern zahlen muss. Um es klar zu stellen, man muss die Gewinne in der Steuererklärung angeben, sobald diese entstanden sind.
Wenn diese auf ein Jahr gesehen aber unter 600 Euro liegen, werden diese die Steuerlast für das Jahr nicht beeinflussen. Wenn die Gewinne diese Grenze überschreiten werden auch hier Steuern fällig. Man sollte sich also genau überlegen, wann man die Gewinne auszahlen lässt.
Warum das wichtig ist erfahrt ihr nun.
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Wann sollte man sich die Gewinne von Bitcoin Pro auf das eigene Konto auszahlen lassen?
Die Gewinne die man bei Bitcoin Pro erarbeitet hat, kann man zu jeder Zeit auf das eigene Konto auszahlen lassen. Die Entscheidung liegt hier einzig und alleine bei dem Kunden selbst. Dennoch kann es aus steuerlicher Sicht wichtig sein zu welchem Zeitpunkt man die Auszahlung beantragt.
Wenn man diese zum Beispiel im Dezember diesen Jahres beantragt und auch ausgezahlt bekommen hat, muss man die Gewinne auch in diesem Jahr in der Steuererklärung angeben.
Zu diesem späten Zeitpunkt im Jahr kann man aber auch darüber nachdenken, ob man die Auszahlung nicht noch ein wenig nach hinten verschiebt und diese erst im kommenden Januar vornimmt. In diesem Fall werden die Steuern auf die Gewinne auch erst in diesem Jahr fällig werden.
Es gibt durchaus Gründe bei denen es Sinn ergeben kann, die Auszahlung auf das nächste Jahr zu schieben.