Anders als der Euro, sind Bitcoins kein gesetzliches Zahlungsmittel. Deshalb sind Gewinne, die aus dem Verkauf von Bitcoins entstehen, unter Umständen steuerfrei. Gewinne aus dem Bitcoin-Handel werden wie Kunstwerke und andere Wertgegenstände angesehen.
Eingeordnet ist der Kauf und Verkauf unter § 23 des Einkommensteuergesetzes und zwar als privates Veräußerungsgeschäft.
Wann werden Gewinne aus Bitcoin Profit steuerpflichtig?
Damit festgestellt werden kann, ob Steuern auf Gewinne bezahlt werden müssen, sind zwei Werte maßgebend:
- zum einen die Höhe des Gewinns
- zum anderen die Haltedauer der Währung, das bedeutet, wann Kauf und Verkauf vollzogen wurden
Generell kann man sagen, dass Bitcoins, die länger als ein Jahr im Besitz sind, beim Verkauf nicht steuerpflichtig sind. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch der Gewinn gestaffelt ist. Wird der Verkauf aber innerhalb eines Jahres vollzogen, spielt die Gewinnhöhe eine entscheidende Rolle.
Auch bei Gewinnen bis 600 Euro fallen bei Bitcoin Profit keine Steuern an. Aber nur ein Euro über dieser Grenze bedeutet, dass der ganze Betrag versteuert werden muss. Allerdings gilt dieser Freibetrag nicht nur beim Bitcoin-Handel, sondern für sämtliche privaten Veräußerungsgeschäfte.
Wer beispielsweise ein Bild oder ein Kunstwerk verkauft und einen Gewinn von 1000 Euro erhält, ist der Freibetrag überschritten und muss versteuert werden.
Wie wird der Ertrag in der Steuererklärung angegeben?
Damit der zu versteuernde Ertrag berechnet werden kann, wird vom Verkaufspreis der Kaufpreis abgezogen. Darüber hinaus auch Verkaufswerbekosten. Das können unter Umständen Provisionen von Händlern sein. Steht der Betrag fest, wird dieser in der Anlage „Sonstige Einkünfte“ eingetragen.
Liegt der Gewinn aber unter 600 Euro, muss die Anlage SO nicht ausgefüllt werden. Damit das Finanzamt keine Rückfragen hat, es ist dennoch sinnvoll, alle Unterlagen auszufüllen. Mit der Software Elster gelingt das in ein paar Minuten.
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Wie hoch sind die Steuern auf Bitcoins?
Der Steuersatz für Gewinne aus Kryptowährungen unterliegt keiner Pauschalisierung. Zugrunde gelegt wird der persönliche Einkommensteuersatz, mit Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer.
Wichtig; Wer seine Bitcoins mit Verlusten verkauft, kann seine Steuerlast minimieren. Dabei gibt es die Möglichkeit die Verluste mit anderen Gewinnen zu verrechnen, die innerhalb eines Jahres aus privaten Veräußerungsgeschäften entstanden sind.
Es können die Verluste aber auch ins kommende Jahr mitgenommen werden, wobei diese dann mit eventuellen Gewinnen verrechnet werden.
Bitcoins verleihen – Zinsen versteuern
Man kann Bitcoins, aber auch andere Kryptowährungen, verleihen, um dadurch Zinsen zu erhalten. Man bezeichnet das als Coinlend. Allerdings entstehen dabei erhebliche Konsequenzen für die Steuerpflicht von Gewinnen.
Die sogenannte Haltefrist erhöht sich dabei auf zehn Jahre, bevor Bitcoins wieder steuerfrei sind. Der Gewinn spielt dabei keine Rolle. Innerhalb dieser zehn Jahre hat die Freigrenze 600 Euro aber weiterhin Bestand. Eventuell müssen die Zinsen versteuert werden.
Hier denke man an die Abgeltungs- und Kapitalertragssteuer. Für Einzelpersonen wird ein Freibetrag bis 801 Euro an Zinseinnahmen festgelegt. Alles was darüber liegt, erhält eine Pauschalisierung mit 25 %.