Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben Leitlinien zur Beschränkung des Zugangs zu Bargeld und Kryptowährungen ausgearbeitet. Damit soll vor allem „der Zugang von Kriminellen“ eingeschränkt werden, aber die neuen Regeln betreffen jeden, der Kryptowährungen oder physisches Bargeld verwendet.
Beschränkungen für Bargeldströme
Hinweis: Das ist nichts Neues, und über diese Regelungen wird schon lange gesprochen. Aber von Zeit zu Zeit gibt es Neuigkeiten aus den Mitgliedsstaaten, was sie wiederum besonders relevant macht. Zumal es dann auch um Kryptowährungen geht.
Man hat sich darauf geeinigt, anonyme Bargeldtransfers auf einen Höchstbetrag von 10.000 Euro zu begrenzen. Die einzelnen Länder haben jedoch die Möglichkeit, diese Grenze noch weiter zu senken.
Es ist bekannt, dass Spaniens Steuerbehörden von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden. Sie haben die niedrigste Grenze für die Verwendung von Bargeld eingeführt, nämlich eine Obergrenze von 1.000 Euro. Die Europäische Zentralbank hat Bedenken, dass dies die Rolle des Euro als „gesetzliches Zahlungsmittel“ beeinträchtigen wird.
In Deutschland herrscht derzeit Uneinigkeit über den genauen Betrag und darüber, ob er unter 10.000 Euro liegen sollte. In Italien wurde die Grenze seit dem Amtsantritt des neuen Premierministers im vergangenen Monat von 1.000 € auf 5.000 € angehoben.
Die italienische Regierung will außerdem Maßnahmen ergreifen, die es Einzelhändlern ermöglichen, Debitkartenzahlungen unter 60 Euro zu verbieten. Derzeit liegt die Grenze bei 30 Euro. „Das einzige gesetzliche Zahlungsmittel in Italien sind Papierbanknoten, die von der Europäischen Zentralbank ausgegeben werden. Elektronisches Geld ist kein gesetzliches Zahlungsmittel“, erklärte der italienische Premierminister Meloni vor dem italienischen Parlament.
Die niederländische Regierung will Barzahlungen über 3.000 € verbieten, teilte Minister Kaag im Oktober dem Justiz- und Sicherheitsminister Yesilgoz mit. Dies ist nur machbar, wenn genügend Personal dafür zur Verfügung steht.
Es geht aber nicht nur um Bargeld, sondern auch Kryptowährungen fallen unter die neuen Regelungen. Auch andere Branchen, wie Schmuck und Gold, sollen stärker überwacht werden.
NEW: 🇪🇺 Cryptocurrency transactions over €1,000 will face due diligence inquiries in the EU.
For your protection, of course… 🤨
— Bitcoin Archive (@BTC_Archive) December 11, 2022
Kryptowährung
Laut dem tschechischen Finanzminister Zbynek Stanjur:
„Barzahlungen von mehr als 10.000 Euro werden unmöglich sein. Es wird sehr viel schwieriger sein, beim Kauf oder Verkauf von Kryptowährungen anonym zu bleiben. Es wird nicht mehr möglich sein, sich hinter verschiedenen Ebenen von Unternehmenseigentum zu verstecken. Es wird noch schwieriger werden, Geld mit Schmuck oder Gold zu waschen.“
Die Organisation will auch eine neue Methode zur Klassifizierung von Ländern auf der Grundlage der Einhaltung der Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) einführen. Es wird eine Liste mit schwarzen und eine Liste mit weißen Ländern geben.
Stanjur erwähnt daher auch, dass Kryptowährungen Teil dieser Vorschriften sein werden. Anbieter von virtuellen Vermögenswerten (Virtual Asset Service Providers, VASPs) in der Europäischen Union müssen bei Krypto Transaktionen über 1.000 Euro eine Sorgfaltsprüfung durchführen.
Wie dies bei Peer-to-Peer Zahlungen durchgesetzt werden soll, ist nicht bekannt.