The News Spy ist ein Anbieter der sich auf das Handeln mit Bitcoin und anderen bekannten Kryptowährungen konzentriert. Diese kann man über die Software handeln, also Kaufen und Verkaufen. Zudem kann man eine Wette auf den Verlauf des Kurses abgeben.
Wenn dieser in einem bestimmten Zeitabschnitt fällt oder steigt wie man es vorher gesagt hat, kann man viel Geld verdienen. Viel Geld? Damit sind wir bei einem wichtigen Thema. Wenn man viel Geld verdient muss man dies auch versteuern wie man es in Deutschland nicht anders kennt.
Dies gilt auch für Gewinne auch dem Handel mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen. Auch wenn man nicht jeden Euro davon letztlich versteuern muss, muss man trotzdem den Gewinn von The News Spy in der Steuererklärung angeben.
Wann muss man die Gewinne in der Steuererklärung angeben?
Die Gewinne die man in einem Kalenderjahr erzielt muss man nur dann angeben, wenn man diese auch auszahlen lässt. Nehmen wir an man hat reine Gewinne von ca. 5000 Euro im Kalenderjahr 2021 und lässt diese nicht auszahlen, dann wird davon auch nichts versteuert.
Wenn man im Jahr 2022 weiter handelt und einen Verlust macht und schließlich nur 2000 Euro auszahlen lässt, werden auch nur die 2000 Euro versteuert. So kann man als Nutzer vollkommen selbstständig entscheiden wann die Steuerlast einen angerechnet wird.
Es kann Gründe geben, warum man in diesem Jahr die Auszahlung auf jeden Fall vornehmen sollte, oder eben noch abwarten sollte. Der Steuerberater kann einem bei sehr großen Gewinnen dabei noch besser zur Seite stehen.
Diesen sollten an in jedem Fall zur Hilfe nehmen, wenn man keine falschen Angaben machen will.
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Gewinne versteuern lassen ohne Steuererklärung
Wenn man Gewinne aus dem Handel bei The News Spy erwirtschaftet muss man auch eine Steuererklärung abgeben. Spätestens mit der Auszahlung bei The News Spy ist man also dazu verpflichtet die Steuererklärung zu machen.
Wenn man ansonsten keine gemacht hat, ändert sich das durch die Gewinne aus dem Handel. Dies kann einen guten Einfluss auf die eigenen Finanzen haben, kann aber auch negativ behaftet sein, da man dann auch andere Einkünfte angeben muss, die sonst nicht angegeben worden sind.
Bis zu 600 Euro der reinen Gewinne die man aus dem Handel erhalten hat sind dabei übrigens Steuerfrei. Auch wenn man die Grenze nicht erreicht hat, muss man trotzdem die geringeren Gewinne angeben, sodass die Steuererklärung vollständig ist.
Wenn man dies nicht tut, wird einem wahrscheinlich nichts passieren. Allerdings kann man mit Pech so auch Probleme mit dem Finanzamt bekommen.