Kryptographische Währungen und Bitcoins, sind nicht wie der Euro, gesetzliche Zahlungsmittel. So existiert eine gesetzliche Verpflichtung zur Bitcoin-Annahme nicht. Wichtig, für den Privatanleger ist es relevant, wie eine Veräußerung besteuert wird.
Was muss also beachtet werden?
Bitcoin-Handel – ein privates Veräußerungsgeschäft
Der Handel mit virtuellen Währungen wie Bitcoin Revival, gehört steuerlich zu den privaten Veräußerungsgeschäften. Man nennt diese auch Spekulationsgeschäfte.
Werden beispielsweise Bitcoins über eine Plattform in die Währung Euro umgetauscht und es wird dadurch ein Veräußerungsgewinn erzielt, der ist unter Umständen steuerpflichtig, Das Datum der Anschaffung ist dabei entscheidend für die Besteuerung.
Dazu gibt es zwei Szenarien:
Die Haltefrist von einem Jahr ist steuerlich frei
Wer Bitcoins und Co. vor mehreren Jahren gekauft hat, der kann mit einer Steuerfreiheit, bei Veräußerungsgewinnen rechnen. Einen Haken gibt es allerdings und das sind Krypto-Zinsen. Für diese wird eine Abgeltungssteuer fällig und die Spekulationsfrist steigt auf zehn Jahre.
Die Haltefrist ist steuerpflichtig bei weniger als einem Jahr
Wer Bitcoins nur eine kurze Zeit in seinem Besitz hat und die dann mit Gewinn verkauft, der muss diesen mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Allerdings gibt es da eine Freigrenze. So bleiben private Veräußerungsgeschäfte bis zu der Freigrenze von 600 Euro steuerlich frei und das pro Jahr.
Wichtig ist es dabei, dass die Freigrenze nicht mit dem Freibetrag in einem Atemzug genannt wird, Gibt es nur einen Euro über der Freigrenze, muss der ganze Veräußerungsgewinn versteuert werden.
Wichtig!
Ein Jahr beträgt die private Veräußerungsgrenze für die Freigrenze, Das bedeutet, wird neben den Veräußerungsgewinnen aus dem Handel mit Bitcoins, eventuell ein Gemälde verkauft, müssen diese Gewinne zusammen gezählt werden. Somit bleibt der Gewinn steuerfrei, wenn er unter 600 Euro liegt.
Verluste verrechnen
Selbst wenn Verluste aus dem Bitcoin-Handel entstanden sind, können diese mit Gewinnen aus dem vorigen Jahr mit zu erwartenden Gewinne verrechnet werden. So können Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften nur mit Gewinnen verrechnet werden, aber nicht mit Gewinnen aus Aktiengeschäften.
Wie kann man von Bitcoin Revival profitieren?
Schritt 1: Klicken Sie auf den Link, um zur offiziellen Website von Bitcoin Revival zu gelangen.
Schritt 2: Füllen Sie das Formular aus, um einen GRATIS-Lizenz für den Handel zu erhalten.
Schritt 3: Folgen Sie den Anweisungen auf der Plattform, um schnell vom Bitcoin zu profitieren!
Richtig in die Steuerklärung eintragen
Den Veräußerungsgewinn beispielsweise aus dem Bitcoin-Handel wird in die Anlage SO (Sonstige Einkünfte) eingetragen. Das sollte auch geschehen, wenn der Gewinn unter 600 Euro (Freigrenze) liegt. Der Grund, das Finanzamt wird zuerst die Steuerfreiheit ermitteln.
Die Höhe der Steuer, richtet sich nach der persönlichen Einkommenssituation des Anlegers.
Zusammenfassung – dann sind Bitcoins steuerfrei
Zwei Werte sind relevant:
- Der Gewinn der aus dem Verkauf von Bitcoins entstanden ist.
- Die Zeitspanne, in denen Bitcoins besessen wurden.
Wer seine Bitcoins ein Jahr lang gehalten hat, dann ist der Verkauf nicht steuerpflichtig, Die Höhe des Gewinns ist dabei nicht maßgeblich. Werden die Bitcoins nach zwölf Monaten wieder veräußert, gilt die Freigrenze bei Gewinnen von 600 Euro. Ab dieser 600 Euro ist der Gewinn steuerpflichtig.
Um die Erträge aus dem Verkauf der Bitcoins dennoch in die Steuererklärung aufzunehmen, kann die FIFO-Methode (First-in-First-out) genutzt werden. Das hat zur Folge, dass die Bitcoins zuerst verkauft werden müssen, die zuerst gekauft wurden.